Rechtsprechung
BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1522/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrichterliche Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an die Darlegung einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebots durch ein Fachgericht i.R. einer Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 261; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2; StPO § 261
Verfassungsrechtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Verurteilung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 27.10.2006 - I-25/05
- BGH, 12.06.2007 - 3 StR 159/07
- BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1522/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02
Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung …
Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1522/07
Danach darf die Freiheit der Person nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGK 1, 145 ).Voraussetzung ist vielmehr, dass sich das Tat- und gegebenenfalls das Revisionsgericht so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).