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   BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1522/07   

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https://dejure.org/2007,18555
BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1522/07 (https://dejure.org/2007,18555)
BVerfG, Entscheidung vom 09.08.2007 - 2 BvR 1522/07 (https://dejure.org/2007,18555)
BVerfG, Entscheidung vom 09. August 2007 - 2 BvR 1522/07 (https://dejure.org/2007,18555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die strafrichterliche Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an die Darlegung einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebots durch ein Fachgericht i.R. einer Verfassungsbeschwerde

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; StPO § 261; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2; StPO § 261
    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Verurteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1522/07
    Danach darf die Freiheit der Person nur aus besonders gewichtigen Gründen und unter strengen formellen Gewährleistungen eingeschränkt werden (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

    Voraussetzung ist vielmehr, dass sich das Tat- und gegebenenfalls das Revisionsgericht so weit von der Verpflichtung entfernt haben, in Wahrung der Unschuldsvermutung bei jeder als Täter in Betracht kommenden Person auch die Gründe, die gegen die mögliche Täterschaft sprechen, wahrzunehmen, aufzuklären und zu erwägen, dass der rationale Charakter der Entscheidung verloren gegangen scheint und sie keine tragfähige Grundlage mehr für die mit einem Schuldspruch einhergehende Freiheitsentziehung sein kann (vgl. BVerfGK 1, 145 ).

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